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Frau scannt mit ihrem Mobiltelefon einen QR-Code

QR-Rechnung

Digital, zukunftsfähig, unkompliziert – die QR-Rechnung betrifft uns alle

Seit Oktober 2022 bezahlt die Schweiz nur noch mit der QR-Rechnung!

Die bisherigen roten und orangen Einzahlungsscheine sind Ende September 2022 definitiv abgelöst worden und können nicht mehr im Zahlungsverkehr eingesetzt werden.

Nebst den Rechnungsstellern sind auch die Endkunden (Bezahler/innen) von der Umstellung tangiert – wir helfen Ihnen dabei.

Ihre Vorteile

  • Einfaches und schnelleres Bezahlen
  • Rechnungsversand per E-Mail statt per Post spart Zeit und Geld
  • Zusätzliche Zahlungsinformationen möglich
  • Weniger Fehlerfassungen dank Scanning

Unsere Leistungen

Das hat seit Oktober 2022 geändert
  • Alle Rechnungen dürfen nur noch den QR-Zahlteil und keinen roten/orangen Einzahlungsschein enthalten.
  • Wenn Sie trotzdem Ihren Kund/innen noch rote oder orange Einzahlungsscheine zustellen, kann Ihre Rechnung nicht bezahlt werden
  • Auch bei der Rechnungsstellung in WIR, wird nur noch der QR-Zahlteil mit Währungscode CHW akzeptiert
  • Die Bank WIR verarbeitet keine alten Einzahlungsscheine mehr an und diese werden Ihnen unausgeführt retourniert
  • Daueraufträge, die auf ein ESR- oder Postkonto lauten, müssen angepasst sein. Ohne QR-IBAN oder IBAN des Zahlungsempfängers werden die Daueraufträge annulliert. 
  • Nebst einigen Vorkehrungen, die Sie als Kund/in beachten müssen, gibt es auch zahlreiche Vorteile 
QR-Zahlteile erstellen
  • Sie können Ihre Rechnungen mit einem direkt integrierten oder separat beigelegten QR-Zahlteil erstellen
  • Wenn Sie die Rechnung in Papierform versenden, muss der QR-Zahlteil eine Perforation aufweisen
  • Wählen Sie zwischen QR-Rechnung mit IBAN (entspricht dem früheren roten Einzahlungsschein) oder QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenznummer (analog dem früheren orangen ESR)
  • Sie müssen kein ESR- oder Postkonto mehr als Zahlungsempfänger auf der Rechnung angeben
  • Für WIR (CHW) und CHF muss jeweils ein separater QR-Zahlteil aufbereitet werden
QR-Rechnung mit WIR (CHW)
  • Der bisherige WIR-ESR (oranger WIR-Einzahlungsschein) konnte nur noch bis 30.09.2022 verwendet werden
  • Seit Juni 2022 können QR-Zahlbelege mit Währungscode CHW selber generiert oder als Einzelformulare bei der Bank WIR bestellt werden
  • Die Verwendung des Währungscodes CHW ist im WIR-Netzwerk erlaubt. In der Buchhaltungssoftware darf der Anbieter die CHW analog den Vorgaben der "Swiss Implementation Guidelines von SIX" umsetzen
Angebot QR Modul: Einfache Rechnungsstellung für WIR-KMU ohne Software
  • Möchten Sie QR-Rechnungen einfach und schnell erstellen und haben keine Software dafür im Einsatz?
  • Dafür gibt es eine Lösung! Dank der Partnerschaft der Bank WIR mit QR Modul (www.qrmodul.ch) können Sie auch direkt im Internet professionelle Rechnungen mit einem WIR- und CHF-Anteil erstellen. Dieses attraktive Angebot erhalten Sie mit 20% Rabatt und einem WIR-Anteil von 50% auf die Monatsgebühren!
Mehr erfahren
QR-Zahlteile bestellen / generieren
  • Einzelne QR-Zahlteile können Sie auf unserer Webseite oder telefonisch (0800 947 947) für Ihr CHF- oder WIR-Konto bestellen
  • Im E-Banking generieren Sie QR-Zahlteile selbst und können diese auch als PDF ausdrucken oder sich durch die Bank WIR zustellen lassen
  • Wir empfehlen, wenn immer möglich, statt einzelne QR-Zahlteile jeweils eine vollständige QR-Rechnung zu erstellen. Ohne vorgedruckte, zahlungspflichtige Person (Einzahler) entstehen zusätzliche Kosten bei einer Einzahlung am Postschalter.

 

Wichtige Infos
  • Vermerken Sie beim Erstellen einer QR-Rechnung immer die zahlungspflichtige Person und den Zahlungsgrund.
  • Der QR-Zahlteil muss sämtliche Informationen bereits zu Beginn enthalten, da nachträglich keine Mitteilungen oder Ergänzungen gemacht werden können
  • Bei Einzahlungen am Postschalter wird Ihnen eine fehlende oder handschriftlich erfasste zahlungspflichtige Person (Einzahler) mit Zusatzspesen von 84 Rappen verrechnet. Dies zusätzlich zu den ordentlichen Bareinzahlungsspesen der Post
  • Nutzen Sie die Möglichkeit zur Erstellung einer kompletten QR-Rechnung anstatt einer Bestellung von QR-Einzelbelegen bei Ihrer Bank

 

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Online, am Telefon oder in der Filiale: Alle Antworten sind nur einen Klick entfernt

Am 24. Dezember und 31. Dezember sind das Beratungszentrum und die Filiale Basel jeweils bis um 12h geöffnet. Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. und 2. Januar sind das Beratungszentrum sowie alle Filialen der Bank WIR geschlossen.

Am 24. Dezember und 31. Dezember sind das Beratungszentrum und die Filiale Basel jeweils bis um 12h geöffnet. Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. und 2. Januar sind das Beratungszentrum sowie alle Filialen der Bank WIR geschlossen.