Banking für Private
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Wir nehmen uns gerne Zeit für eine persönliche Beratung.
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Am 1. Januar 2020 trat das schweizerische Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) in Kraft.
Das FIDLEG regelt die Standards für Finanzdienstleister und bezweckt die Verstärkung des Anlegerschutzes. Dieses Gesetz verlangt unter anderem, dass der Kunde umfassend über die Dienstleistungen und Risiken informiert wird. Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung