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Anteilschein

Anteilschein

Was ist der Anteilschein und welche steuerlichen Aspekte gibt es zu beachten?

Wer die Geschicke der Bank WIR als Genossenschafter/in aktiv mitbestimmen will, benötigt künftig einen Anteilschein. Dieser ist in der Steuererklärung zu deklarieren. Die Dividende ist für Privatpersonen verrechnungs- und einkommenssteuerfrei, sofern sie aus der sog. Kapitaleinlagenreserve ausgeschüttet werden kann.

Wie werde ich Mitglied der Genossenschaft?

Alle Kundinnen und Kunden (natürliche Personen und juristische Personen) der Bank WIR können der Genossenschaft als Mitglied beitreten, indem sie ein schriftliches Beitrittsgesuch stellen und einen Anteilschein zum Nennwert von 20 CHF zzgl. Aufgeld erwerben. Das Aufgeld orientiert sich am aktuellen Kurs des Beteiligungsscheins.

Nach der Genehmigung des Gesuchs durch den Verwaltungsrat und Übernahme eines Anteilscheines sind Sie Genossenschafter/in.

Brauche ich ein zusätzliches Depot, wenn ich einen Anteilschein erwerbe?

Nein, der Anteilschein wird in das bestehende Depot unter einer neuen Valorennummer eingebucht und wie der Beteiligungsschein kostenlos geführt.

Ist der Anteilschein handelbar?

Nein, der Anteilschein ist nicht handelbar und wird ausschliesslich von der Bank WIR ausgegeben.

Bei einem Austritt aus der Genossenschaft wird der Anteilschein zum Nennwert von CHF 20.00 von der Bank WIR zurückgezahlt. Ein Austritt muss schriftlich per Post an die Bank WIR erfolgen. Der Übertrag eines Anteilscheins bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates.

Ich bin bereits Genossenschafter/in gewesen. Was passiert nun?

Sie sind und bleiben Mitglied der Genossenschaft. Per 1. Juli 2022 haben wir allen bisherigen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern (Stichtag: 30. April 2022) kostenlos einen Anteilschein ins Depot eingebucht. Dieser Anteilschein ist eine Voraussetzung Ihres Mitbestimmungsrechts.

Die zehn bisher für den Genossenschafterstatus notwendigen Stammanteile verbleiben in Ihrem kostenlosen Depot zu Ihrer freien Verfügung und wurden in Beteiligungsscheine umbenannt. Dies hat keinen Einfluss auf die Anzahl und die Handelbarkeit der aktuell gehaltenen Stammanteile.

Welche Vorzüge habe ich als Genossenschafter/in?

Als Genossenschafter/in können Sie an der Generalversammlung teilnehmen und aktiv mitbestimmen.

Weitere attraktive Angebote befinden sich zurzeit in Erarbeitung und werden zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.

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