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Frau scannt mit ihrem Mobiltelefon einen QR-Code

QR-Rechnung

Digital, zukunftsfähig, unkompliziert – die QR-Rechnung betrifft uns alle

Seit Oktober 2022 bezahlt die Schweiz nur noch mit der QR-Rechnung!

Die bisherigen roten und orangen Einzahlungsscheine sind Ende September 2022 definitiv abgelöst worden und können nicht mehr im Zahlungsverkehr eingesetzt werden.

Nebst den Rechnungsstellern sind auch die Endkunden (Bezahler/innen) von der Umstellung tangiert – wir helfen Ihnen dabei.

Ihre Vorteile

  • Einfaches und schnelleres Bezahlen
  • Rechnungsversand per E-Mail statt per Post spart Zeit und Geld
  • Zusätzliche Zahlungsinformationen möglich
  • Weniger Fehlerfassungen dank Scanning

Unsere Leistungen

Das hat seit Oktober 2022 geändert
  • Alle Rechnungen dürfen nur noch den QR-Zahlteil und keinen roten/orangen Einzahlungsschein enthalten.
  • Wenn Sie trotzdem Ihren Kund/innen noch rote oder orange Einzahlungsscheine zustellen, kann Ihre Rechnung nicht bezahlt werden
  • Auch bei der Rechnungsstellung in WIR, wird nur noch der QR-Zahlteil mit Währungscode CHW akzeptiert
  • Die Bank WIR verarbeitet keine alten Einzahlungsscheine mehr an und diese werden Ihnen unausgeführt retourniert
  • Daueraufträge, die auf ein ESR- oder Postkonto lauten, müssen angepasst sein. Ohne QR-IBAN oder IBAN des Zahlungsempfängers werden die Daueraufträge annulliert. 
  • Nebst einigen Vorkehrungen, die Sie als Kund/in beachten müssen, gibt es auch zahlreiche Vorteile 
QR-Zahlteile erstellen
  • Sie können Ihre Rechnungen mit einem direkt integrierten oder separat beigelegten QR-Zahlteil erstellen
  • Wenn Sie die Rechnung in Papierform versenden, muss der QR-Zahlteil eine Perforation aufweisen
  • Wählen Sie zwischen QR-Rechnung mit IBAN (entspricht dem früheren roten Einzahlungsschein) oder QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenznummer (analog dem früheren orangen ESR)
  • Sie müssen kein ESR- oder Postkonto mehr als Zahlungsempfänger auf der Rechnung angeben
  • Für WIR (CHW) und CHF muss jeweils ein separater QR-Zahlteil aufbereitet werden
QR-Rechnung mit WIR (CHW)
  • Der bisherige WIR-ESR (oranger WIR-Einzahlungsschein) konnte nur noch bis 30.09.2022 verwendet werden
  • Seit Juni 2022 können QR-Zahlbelege mit Währungscode CHW selber generiert oder als Einzelformulare bei der Bank WIR bestellt werden
  • Die Verwendung des Währungscodes CHW ist im WIR-Netzwerk erlaubt. In der Buchhaltungssoftware darf der Anbieter die CHW analog den Vorgaben der "Swiss Implementation Guidelines von SIX" umsetzen
Angebot QR Modul: Einfache Rechnungsstellung für WIR-KMU ohne Software
  • Möchten Sie QR-Rechnungen einfach und schnell erstellen und haben keine Software dafür im Einsatz?
  • Dafür gibt es eine Lösung! Dank der Partnerschaft der Bank WIR mit QR Modul (www.qrmodul.ch) können Sie auch direkt im Internet professionelle Rechnungen mit einem WIR- und CHF-Anteil erstellen. Dieses attraktive Angebot erhalten Sie mit 20% Rabatt und einem WIR-Anteil von 50% auf die Monatsgebühren!
Mehr erfahren
QR-Zahlteile bestellen / generieren
  • Einzelne QR-Zahlteile können Sie auf unserer Webseite oder telefonisch (0800 947 947) für Ihr CHF- oder WIR-Konto bestellen
  • Im E-Banking generieren Sie QR-Zahlteile selbst und können diese auch als PDF ausdrucken oder sich durch die Bank WIR zustellen lassen
  • Wir empfehlen, wenn immer möglich, statt einzelne QR-Zahlteile jeweils eine vollständige QR-Rechnung zu erstellen. Ohne vorgedruckte, zahlungspflichtige Person (Einzahler) entstehen zusätzliche Kosten bei einer Einzahlung am Postschalter.

 

Wichtige Infos
  • Vermerken Sie beim Erstellen einer QR-Rechnung immer die zahlungspflichtige Person und den Zahlungsgrund.
  • Der QR-Zahlteil muss sämtliche Informationen bereits zu Beginn enthalten, da nachträglich keine Mitteilungen oder Ergänzungen gemacht werden können
  • Bei Einzahlungen am Postschalter wird Ihnen eine fehlende oder handschriftlich erfasste zahlungspflichtige Person (Einzahler) mit Zusatzspesen von 84 Rappen verrechnet. Dies zusätzlich zu den ordentlichen Bareinzahlungsspesen der Post
  • Nutzen Sie die Möglichkeit zur Erstellung einer kompletten QR-Rechnung anstatt einer Bestellung von QR-Einzelbelegen bei Ihrer Bank

 

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