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E-Steuerauszug

E-Steuerauszug

Alle Privatkundinnen und -kunden mit E-Banking-Zugang erhalten anfangs Februar 2025 erstmals einen kostenlosen E-Steuerauszug als PDF in den E-Dokumenten zugestellt.

Wer erhält einen E-Steuerauszug?

Der E-Steuerauszug wird allen Privatkunden (Einzelkonto, Gemeinschaftskonto) - deren Geschäftsbeziehung einem E-Banking-Vertrag angehängt ist - unaufgefordert und kostenlos zugestellt. Sie entscheiden selber, ob Sie diesen für das Ausfüllen der Steuererklärung verwenden möchten oder nicht.

Der E-Steuerauszug ist nur für natürliche Personen mit Wohnort Schweiz verfügbar (Juristische Personen / Firmenkunden / Vereine oder Privatkunden mit Domizil im Ausland erhalten keinen E-Steuerauszug).

Wann erhalte ich den E-Steuerauszug?

Der E-Steuerauszug wird Ihnen jedes Jahr anfangs Februar zugestellt – so sind Sie rechtzeitig bereit für das Ausfüllen der Steuererklärung und sparen dank dem kostenlosen Service der Bank WIR viel Zeit für die angenehmeren Dinge im Leben.

Ich habe kein E-Banking. Erhalte ich trotzdem einen E-Steuerauszug?

Auch Privatkunden ohne E-Banking können auf Wunsch den E-Steuerauszug bestellen. Jedoch kann dieser nicht medienbruchfrei in die Steuererklärung importiert werden und die Vorteile gegenüber der elektronischen Form gehen verloren – wir empfehlen daher den Abschluss eines E-Banking-Vertrags, um in Zukunft vom E-Steuerauszug zu profitieren.

Welche Vorteile hat der E-Steuerauszug?

Mit dem E-Steuerauszug werden die Guthaben, Zinsen, Spesen und Gebühren sowie Wertschriften, Hypotheken und Schuldzinsen ausgewiesen und die Daten können direkt in die Steuererklärung jedes Kantons übertragen werden. Das umständliche Abtippen entfällt damit. Dank dem enthaltenen Barcode kann die PDF-Datei direkt in die Steuererklärung importiert oder via Drag&Drop eingefügt werden und füllt die erforderlichen Angaben direkt in die dafür vorgesehenen Felder ab. Dies befreit Sie von der manuellen Erfassung Ihrer Steuerdaten oder dem Zusammentragen von erforderlichen Kontoauszügen, Zinsausweisen oder Gebührenbelegen.

Wo kann der E-Steuerauszug eingesetzt werden?

Der E-Steuerauszug kann in allen Schweizer Kantonen für das Ausfüllen der Steuererklärung eingesetzt werden und ist von der Schweiz. Steuerkonferenz freigegeben.

Wie kann ich den E-Steuerauszug für meine Steuererklärung einsetzen?

Die Wegleitung zur Steuererklärung zeigt auf, wie der E-Steuerauszug im entsprechenden Kanton eingesetzt werden kann. Aufgrund der kantonalen Unterschiede kann die Bank WIR dafür keinen Support bieten. In der Regel besitzt jedoch jede Steuersoftware die Funktion für den Import des E-Steuerauszugs.

Gibt es auch unterjährige E-Steuerauszüge?

Auf Wunsch können auch unterjährige E-Steuerauszüge bestellt werden. Diese enthalten jedoch nicht die Zinsgutschriften der Sparkonten, da diese nur per 31.12. abgeschlossen werden.

Haben Sie eine andere Frage?

Online, am Telefon oder in der Filiale: Wir sind auf jedem Weg live für Sie da.

Am 24. Dezember und 31. Dezember sind das Beratungszentrum und die Filiale Basel jeweils bis um 12h geöffnet. Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. und 2. Januar sind das Beratungszentrum sowie alle Filialen der Bank WIR geschlossen.

Am 24. Dezember und 31. Dezember sind das Beratungszentrum und die Filiale Basel jeweils bis um 12h geöffnet. Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. und 2. Januar sind das Beratungszentrum sowie alle Filialen der Bank WIR geschlossen.