Banking für Private
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Bei Instant-Zahlungen wird nach Auslösung des Überweisungsauftrages das Geld in Echtzeit von einem Konto auf ein anderes überwiesen. Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Eine erfolgreiche Instant-Zahlung bewirkt eine unmittelbare und endgültige Bewegung auf den Konten. Die zahlende Partei erhält eine sofortige Ausführungsbestätigung. So weiss der Auftraggeber, dass der Betrag auf dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben wurde. Dies ist besonders nützlich, wenn dieser auf eine schnelle Gutschrift angewiesen ist. Die empfangende Partei erhält – abhängig vom Finanzinstitut – auch eine Bestätigung.
Instant-Zahlung: Für Vergütungen in CHF innerhalb der Schweiz bis zu CHF 20'000 (ausgenommen sind Zahlungen auf ein TERZO Säule 3a-Vorsorgekonto)
Bei einer herkömmlichen Überweisung innerhalb der Schweiz ist das Geld in der Regel länger unterwegs. Abhängig davon, ob diese tagsüber, nachts, am Wochenende, werktags oder an einem Feiertag ausgelöst wird, dauert es bis zur Gutschrift einige Stunden, einen Tag oder länger. Bei einer Instant-Zahlung spielt es keine Rolle, wann oder an welchem Wochentag die zahlende Partei die Überweisung auslöst – sie erfolgt sofort und ist innert 10 Sekunden auf Empfängerseite gutgeschrieben.
Die Schweizer Finanzinstitute sind von der SNB schrittweise dazu verpflichtet worden, Instant-Zahlungen zu empfangen. Seit August 2024 müssen die grössten unter ihnen – darunter auch die Bank WIR – Instant-Zahlungen bis zu einer Limite von 20'000 CHF pro Transaktion annehmen. Die restlichen Banken folgen bis 2026. Das Angebot zum Senden von Instant-Zahlungen ist momentan optional und variiert von Institut zu Institut.
Vergütungen bis 20'000 CHF, die von der auslösenden Partei als Instant-Zahlung aufgegeben wurden, stehen der Empfängerseite sofort zur Verfügung. An Wochenenden erfolgt die Verbuchung sofort mit Valuta des nachfolgenden Bankwerktags. Die Gutschrift erfolgt ohne Zusatzgebühren.
Die Bank WIR lanciert das Senden von Instant-Zahlungen im Laufe des Jahres 2025. Alle Schweizer Banken sind verpflichtet, das Senden und Empfangen von Instant-Zahlungen bis Ende 2026 zu ermöglichen.