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Firmengründung

Gemeinsam geht es aufwärts

Sie möchten ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren? Mit den Tipps zur Firmengründung und dem Kapitaleinzugskonto ist die Bank WIR an Ihrer Seite.

Die Gründungskosten im Auge behalten. Die Firma beim Handelsregisteramt anmelden. Stammkapital oder Aktienkapital festlegen. Bei einer Firmengründung oder Umstrukturierung des Unternehmens kommt man schnell vom Weg ab. Gut, wenn Sie dann eine Bank an Ihrer Seite haben, mit der Sie jedes Hindernis meistern. Die Bank WIR zeigt Ihnen, wie Sie bei Ihren Planungen in der Spur bleiben – und bietet das passende Kapitaleinzugskonto für Ihre Gründung.

Ablauf einer Firmengründung

  • Gründungskosten budgetieren
  • Steuerberatung und -berechnung im Zusammenhang mit der Gründung
  • Firmennamen festlegen (Abklärung beim kantonalen Handelsregisteramt)
  • Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse
  • Mehrwertsteuerpflicht abklären. Falls ja, Anmeldung bei der Eidg. Steuerverwaltung
  • Erstellung eines Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Statuten
  • Anmeldung beim Handelsregisteramt
  • Organe bestimmen: Verwaltungsrat/Gesellschafter, Geschäftsführung, Verwaltung oder Vorstand; Revisionsstelle
  • Gründungsakten zur Vorprüfung an Notar und Handelsregisteramt, eventuell Bereinigung
  • Annahmeerklärung der Revisionsstelle einfordern
  • Durchführung der Gründungsversammlung
  • Stammkapital beziehungsweise Aktienkapital und -aufteilung, Liberierung (Einzahlung) festlegen
  • Bank für Sperrkonto für Stammeinlagen bestimmen, Konto eröffnen
  • Freigabe des Aktien- beziehungsweise Stammeinzahlungsbetrags bei der Bank (Handelsregisterauszug vorweisen)
  • Aktien- beziehungsweise Stammzertifikate ausstellen, Aktien-/Gesellschafterbuch eröffnen
  • Anmeldung der Angestellten bei der AHV-Ausgleichskasse und Abschluss der obligatorischen Versicherungen für BVG und UVG. Hinweis: Inhaber einer Kapitalgesellschaft (AG und GmbH) unterstehen der gleichen Sozialversicherungspflicht wie Angestellte

Kapitaleinzahlungskonto

Das Kapitaleinzahlungskonto dient dazu, Ihnen die offizielle Kapitaleinzahlungsbestätigung einer Bank gemäss OR zur Verfügung zu stellen. Dies ist nötig bei Gründungen, Nachliberierungen sowie bei ordentlichen oder genehmigten Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in der Schweiz.

So funktioniert das Kapitaleinzahlungskonto

Sie unterzeichnen das Antragsformular und zahlen den Betrag auf das Kapitaleinzahlungskonto ein. Für die Behörden erhalten Sie eine Bestätigung der Kapitalhinterlegung unserer Bank.

Sobald Ihre Firma bzw. die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist, übertragen wir das hinterlegte Kapital nach Abzug einer Kommission auf Ihr Geschäftskonto und Sie können frei darüber verfügen.

Gesellschaftsgründung / Kapitalerhöhung

Eine Kapitaleinzahlung kann in CHF für in der Schweiz domizilierte Gesellschaften erfolgen. Wenn Sie eine Aktiengesellschaft gründen oder das Kapital einer bestehenden AG erhöhen, muss das Geld bei einer Bank hinterlegt werden. Dies schreibt das Obligationenrecht OR Art. 633 vor. Das Gleiche gilt gemäss OR Art. 779 für die Gründung oder Kapitalerhöhung einer GmbH.

  • Auftrag zur Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos und zur Abgabe einer Kapitaleinzahlungsbestätigung
  • Liberierung der gezeichneten Aktien bzw. der Stammeinlage(n) durch Einzahlung auf das Kapitaleinzahlungskonto
  • Nach Einzahlung des Betrages auf das Kapitaleinzahlungskonto erstellt die Bank WIR die Kapitaleinzahlungsbestätigung
  • Öffentliche Beurkundung des Gründungsakts bzw. der Kapitalerhöhung und Anmeldung beim Handelsregisteramt
  • Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
  • Einreichung des Handelsregisterauszuges der Gesellschaft im Original an die Bank WIR 
  • Überweisung des einbezahlten Betrags nach Abzug der Kommission an die Gesellschaft

Die Auszahlung des Kapitals erfolgt nach separatem Auftrag der Gesellschaft auf eine Bankverbindung, welche auf die Gesellschaft lautet, jedoch frühestens:

  • Am ersten Arbeitstag nach der Veröffentlichung der Gesellschaftsgründung bzw. Kapitalerhöhung im Schweizerischen Handelsblatt
  • Oder nach Vorliegen eines Handelsregisterauszuges im Original oder einer beglaubigten Kopie über die Eintragung
  • Oder nach Erhalt einer Bestätigung der Eintragung im Original oder einer beglaubigten Kopie des eidgenössischen Handelsregisteramtes

Für spezifische Fragen im Zusammenhang mit Gründungen bzw. Kapitalerhöhungen wenden Sie sich bitte an Ihren Notar oder Ihren Rechtsanwalt.

Konditionen & Preise

  • Keine Verzinsung
  • Kontoführung kostenlos
  • Die Gebühr beträgt bei Teilnahme am WIR-Netzwerk 0,1% des einzuzahlenden Betrages (mindestens 200 CHF, maximal 2000 CHF). Ohne Teilnahme am WIR-Netzwerk beträgt die Gebühr mindestens 1000 CHF (kein Maximum). Alle Beträge sind jeweils inklusive MwSt.

Das Kapitaleinzahlungskonto steht für Gründungen von Genossenschaften und Stiftungen sowie für ausländische Rechtsformen nicht zur Verfügung.

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