Banking für Private
«Bankkonto top» eröffnen und profitieren
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Wir nehmen uns gerne Zeit für eine persönliche Beratung.
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Sie möchten ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren? Mit den Tipps zur Firmengründung und dem Kapitaleinzugskonto ist die Bank WIR an Ihrer Seite.
Die Gründungskosten im Auge behalten. Die Firma beim Handelsregisteramt anmelden. Stammkapital oder Aktienkapital festlegen. Bei einer Firmengründung oder Umstrukturierung des Unternehmens kommt man schnell vom Weg ab. Gut, wenn Sie dann eine Bank an Ihrer Seite haben, mit der Sie jedes Hindernis meistern. Die Bank WIR zeigt Ihnen, wie Sie bei Ihren Planungen in der Spur bleiben – und bietet das passende Kapitaleinzugskonto für Ihre Gründung.
Das Kapitaleinzahlungskonto dient dazu, Ihnen die offizielle Kapitaleinzahlungsbestätigung einer Bank gemäss OR zur Verfügung zu stellen. Dies ist nötig bei Gründungen, Nachliberierungen sowie bei ordentlichen oder genehmigten Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in der Schweiz.
Sie unterzeichnen das Antragsformular und zahlen den Betrag auf das Kapitaleinzahlungskonto ein. Für die Behörden erhalten Sie eine Bestätigung der Kapitalhinterlegung unserer Bank.
Sobald Ihre Firma bzw. die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist, übertragen wir das hinterlegte Kapital nach Abzug einer Kommission auf Ihr Geschäftskonto und Sie können frei darüber verfügen.
Eine Kapitaleinzahlung kann in CHF für in der Schweiz domizilierte Gesellschaften erfolgen. Wenn Sie eine Aktiengesellschaft gründen oder das Kapital einer bestehenden AG erhöhen, muss das Geld bei einer Bank hinterlegt werden. Dies schreibt das Obligationenrecht OR Art. 633 vor. Das Gleiche gilt gemäss OR Art. 779 für die Gründung oder Kapitalerhöhung einer GmbH.
Die Auszahlung des Kapitals erfolgt nach separatem Auftrag der Gesellschaft auf eine Bankverbindung, welche auf die Gesellschaft lautet, jedoch frühestens:
Für spezifische Fragen im Zusammenhang mit Gründungen bzw. Kapitalerhöhungen wenden Sie sich bitte an Ihren Notar oder Ihren Rechtsanwalt.
Das Kapitaleinzahlungskonto steht für Gründungen von Genossenschaften und Stiftungen sowie für ausländische Rechtsformen nicht zur Verfügung.