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Frau scant mit ihrem Mobiltelefon einen QR-Code ab

QR-Rechnung

Rechnungen bezahlen, so einfach wie noch nie – QR-Rechnung für Alle

Seit Oktober 2022 bezahlt die Schweiz nur noch mit der QR-Rechnung!

Die roten und orangen Einzahlungsscheine sind im September 2022 definitiv abgelöst worden und können nicht mehr im Zahlungsverkehr eingesetzt werden. Auch als Rechnungsempfänger sind Sie von dieser Umstellung betroffen – wir helfen Ihnen dabei.

Ihre Vorteile

  • Komplett digitaler Prozess, minimale Fehlerquote
  • Einfacheres und schnelleres Bezahlen
  • Kein Erfassen von Referenznummern mehr
  • Geeignet für alle Zahlungswährungen
  • Einzahlung am Postschalter weiterhin möglich

Unsere Leistungen

Digital bezahlen

Dank der QR-Rechnung wird das Bezahlen viel einfacher:

  • QR-Code einscannen, Belastungskonto und Ausführungsdatum wählen, fertig
  • Die Scanfunktionen stehen Ihnen dank der Einführung von Mobile Banking zur Verfügung
  • Sie können die QR-Rechnung direkt im Mobile Banking einscannen und ausführen oder das Smartphone als Scanner für die Erfassung im E-Banking einsetzen
  • Bereits möglich ist das direkte Importieren einer QR-Rechnung im PDF-Format ins E-Banking. Mit dem QR-Wizard ziehen Sie das PDF direkt in die Erfassungsmaske und die Daten werden automatisch abgefüllt
  • Verlangen Sie von Ihren Rechnungsstellern – wenn immer möglich – den Versand per E-Mail mit einem PDF statt brieflich per Post. Das spart viel Zeit und Geld
Das müssen Sie wissen
  • Rote und orange Einzahlungsscheine konnten nur noch bis September 2022 verarbeitet werden
  • Seit Oktober 2022 werden diese von allen Banken nicht mehr akzeptiert und Ihnen unausgeführt retourniert
  • Wichtig: Falls Sie Daueraufträge eingerichtet haben und diese auf einem roten oder orangen Einzahlungsschein (ESR) basieren, müssen Sie diese anpassen
  • Verlangen Sie vom Zahlungsempfänger eine QR-Rechnung, die seine IBAN oder QR-IBAN enthält
  • Löschen Sie den bisherigen Dauerauftrag und richten ihn mit den neuen Angaben ein
  • Davon betroffen sind Daueraufträge, die als Empfänger ein ESR-Konto (01-xxxxxx-x) oder Postkonto (z.B. 40-xxxxxx-x) enthalten. Ist der Empfänger direkt mit einer IBAN (CHxx xxxx xxxx xxxx xxxx x) angegeben, müssen Sie keine Anpassung vornehmen
Formulare bestellen
  • Benötigen Sie einzelne QR-Zahlteile? Im E-Banking generieren Sie diese selbst und speichern sie direkt als PDF oder Sie lassen sie sich durch die Bank WIR zustellen. Ihre Bestellung nehmen wir auch auf unserer Webseite oder telefonisch (0800 947 947) entgegen.
  • Achten Sie bitte darauf, dass bei einer Bestellung auch die zahlungspflichtige Person (Einzahler) angegeben wird. Fehlt diese auf dem QR-Zahlteil und wird der Betrag am Postschalter einbezahlt, entstehen Zusatzkosten von 84 Rappen – nebst den ordentlichen Bareinzahlungsspesen der Post
  • Leere Einzahlungsscheine sind bei der QR-Rechnung nur noch bedingt möglich und verursachen einen zusätzlichen Verarbeitungsaufwand, der meist dem Zahlungsempfänger in Rechnung gestellt wird

Haben Sie Fragen?

Online, am Telefon oder in der Filiale: Alle Antworten sind nur einen Klick entfernt.