Basel, 1. November 2016 | Das weltgrösste Komplementärwährungssystem WIR wird modernisiert: Nebst dem grössten Relaunch in der 82-jährigen Geschichte der WIR Bank Genossenschaft mit komplettem Rebranding und einer massiven Stärkung der digitalen Positionierung (siehe dazu Medienmitteilung «Stärkung der Schweizer KMU: WIR wird neu») revolutioniert die Bank auch ihre Kundenbeziehungen.
Der Fokus der WIR Bank liegt auf dem Netzwerk jener Schweizer KMU, die aktiv am WIR-System teilnehmen. «Für diese Kunden sind der gegenseitige Austausch und eine effiziente Geschäftsabwicklung zentral», erklärt Germann Wiggli, Vorsitzender der Geschäftsleitung der WIR Bank. «Daher erachten wir auch das Bankkundengeheimnis als unzeitgemäss, weshalb der Neukunde ab sofort darauf verzichtet.» Bis Ende 2017 soll zudem von sämtlichen bestehenden Kunden eine Entbindung vom Bankkundengeheimnis vorliegen.
Die WIR Bank ist als grundsolide Bank heute ausschliesslich in der Schweiz und insbesondere mit KMU-Kunden und deren Mitarbeitenden tätig. «Als eine der ersten Banken haben wir die Weissgeldstrategie konsequent umgesetzt und uns von unseren wenigen Auslandkunden verabschiedet», sagt Wiggli. Das Bankkundengeheimnis dient der Geheimhaltung der Daten von Auslandkunden und richtet sich gegen ausländische Steuerbehörden. «Für eine Bank, die sich auf den Schweizer Markt konzentriert, ergibt es folglich keinen Sinn, am Bankkundengeheimnis festzuhalten.» Selbstverständlich stellt die WIR Bank den Persönlichkeitsschutz und den Datenschutz ihrer Kunden weiterhin sicher.
Hauptaufgabe des strafrechtlichen Schutzes durch das Bankkundengeheimnis war, das erschütterte Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz in den 1920er- und 1930er-Jahren international zu stärken. Das damalige internationale Umfeld sowie die fehlende Amtshilfe bei Verdacht auf Steuerhinterziehung förderten die Steuerflucht in die Schweiz – Bankspionage durch ausländische Behörden und gesperrte Kundenvermögen bei Auslandniederlassungen waren die Folge. Schweizer Banken gerieten zunehmend in Bedrängnis. Auch heute dient das Bankkundengeheimnis nicht zum Schutz des hiesigen Bankkunden.
Kommt hinzu: Mit dem Inkrafttreten des FATCA-Abkommens («Foreign Account Tax Compliance Act») im Juni 2014 und der Einführung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) per 1. Januar 2017 ist das Bankkundengeheimnis gegenüber ausländischen Steuerbehörden de facto aufgehoben. «Wir rechnen damit, dass der AIA bald auch auf inländische Bankkunden ausgeweitet wird», sagt Wiggli.